Fondgebundene Rentenversicherung

Die fondsgebundene Rentenversicherung ist eine private Altersvorsorge, bei der der Versicherungsnehmer den Sparbeitrag seiner Beiträge in Finanzinstrumente wie Investmentanteile, Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds etc. anlegt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Im Gegensatz zur Lebensversicherung baut man sich hier generell eine Altersvorsorge bei bestehender Grundsicherung auf und die Rückzahlung erfolgt ausschließlich in Form einer Rentenzahlung. Nur selten gibt es auch eine komplette einmalige Kapitalrückzahlung. Außerdem werden die Hinterbliebenen mit dieser Versicherungsvariante nicht abgesichert. Stirbt der Versicherungsnehmer noch während der Ansparzeit, werden üblicherweise die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt. Ist eine Rentengarantiezeit (z.B. 10 Jahre) vereinbart und der Versicherte verstirbt während dieser Periode, wird für die restlich verbleibende Zeit die Rente an die Hinterbliebenen gezahlt. Der Rest bleibt bei der Versicherungsgesellschaft.

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung besteht das Risiko des vollständigen Kapitalverlustes, da der Versicherungsnehmer hinsichtlich der Erträge und späteren Auszahlung von der Entwicklung der Finanzinstrumente abhängig ist. Die Versicherungsgesellschaft überträgt also das Risiko auf den Versicherungsnehmer.

Allerdings hat man hier auch eine größere Chance auf erhöhte Rendite.

Über die Ausgestaltung der fondsgebundenen Rentenversicherung entscheidet der Versicherungsnehmer selbst, d.h. er wählt aus vielen verschiedenen Finanzinstrumenten die für ihn entsprechenden aus. Während der Laufzeit des Vertrages ist in der Regel ein Wechsel zu anderen Instrumenten möglich. Wählt man aber die gemanagte Form, so übernehmen Vermögensverwalter die Auswahl der Instrumente für die Versicherung, wobei hier vorrangig festverzinsliche Papiere genutzt werden.

 
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