Flat

Mit Flat wird eine notleidende Anleihe bezeichnet. Bei einer „flat“-notierten oder –gehandelten Anleihe bzw. Schuldverschreibung kann für die vertraglich vereinbarten Zinsen nicht mehr gezahlt werden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Für Anleger ist das besonders ärgerlich, wenn der Schuldner einer Anleihe die vertraglichen Zahlungen der Zinsen nicht mehr oder nur noch teilweise leisten kann. Als Folge davon fällt der Kurs der betreffenden Anleihe oftmals ins Bodenlose. Für diese Papiere werden dann keine Stückzinsen mehr gerechnet, d.h. sie werden „flat“ gehandelt. Diese so genannte Flat-Notierung bedeutet, dass bei einem Kauf oder Verkauf der Anleihe die Stückzinsen nicht mehr gesondert in der Abrechnung aufgeführt und ausgeglichen werden.

Ein Erwerber einer Anleihe muss die Stückzinsen, die seit dem letzten Zinstermin bis zum Zeitpunkt des Erwerbs angefallen sind, ausgleichen, weil er bis zum nächsten Zinstermin den kompletten „Kupon“ erwirbt. In der Flat-Notierung wird dieser Zinsausgleich wegen Insolvenz nicht mehr geleistet.

 
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