Fiskus

Neben der Rolle als Hoheitsträger füllt der Staat auch die eines Wirtschaftssubjekts aus. In diesem Zusammenhang wird er als Fiskus bezeichnet. Im Volksmund wird dieser Begriff in der Regel aber nur dann genutzt, wenn es um die Finanzbehörden des Staates geht.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Mit dem Vordringen rechtsstaatlicher demokratischer Ansichten sowie der Entwicklung eines modernen Verwaltungsrechtes wurde die Trennung von Staat und Fiskus in zwei verschiedene Rechtssubjekte aufgegeben. Nicht der fehlende, sondern der unterschiedliche Rechtsschutz machte dann eine Differenzierung von hoheitlichem und fiskalischem Handeln notwendig. Handelt der Staat in seiner fiskalischen Rolle, d.h. begibt er sich auf das Gebiet des Privatrechtes, werden Rechtsstreitigkeiten in aller Regel zivilrechtlich ausgetragen.

Man geht heute davon aus, dass es sich bei Staat und Fiskus nicht um unterschiedliche Rechtspersonen handelt, sondern die Bezeichnung Fiskus lediglich der Verdeutlichung der Abgrenzung der unterschiedlichen Rollen zu verstehen ist, die der Staat belegt.

Die geschichtliche Entwicklung in dieser Hinsicht begann bereits unter Kaiser Augustus, der über eine Staatskasse, genannt Aerarium, verfügte, wobei er die alleinige Verfügungsgewalt inne hatte. Er musste jedoch damals schon dem Volk gegenüber Rechenschaft über die Verwendungszwecke der Gelder ablegen. Keine Einnahmen oder Ausgaben konnten getätigt werden, die nicht offengelegt wurden. Die Einkünfte setzten sich dabei hauptsächlich aus unterschiedlichen Steuern zusammen.

 
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