Fiskalpolitik

Die Fiskalpolitik ist als ein Teil der Finanzpolitik anzusehen und befasst sich vorrangig mit der Einnahmen- und Ausgabenpolitik einer Volkswirtschaft. Diese Politik umfasst dabei alle Maßnahmen, die in dieser Hinsicht eine bedeutende Rolle spielen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Politik ist auch ein wesentlicher Einflussfaktor für die Konjunkturpolitik eines Landes, da ein großes Ziel ist, den Konjunkturverlauf zu verstetigen und diese auszugleichen, d.h. sie reguliert die Konjunkturauf- und abschwünge. Dadurch soll ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht geschaffen werden.

Vor Allem das Stabilitätsgesetz (Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft) befasst sich mit dieser Aufgabe (wirtschaftliches Gleichgewicht) und fordert eine antizyklische Fiskalpolitik, d.h. der Staat soll in den einzelnen konjunkturellen Phasen hinsichtlich seiner Einnahmen- und Ausgabenpolitik gänzlich entgegengesetzt der übrigen Wirtschaftssubjekte tätig werden.

Beispiel:

-> Konjunkturaufschwung -> staatliche Nachfrage senken
-> Konjunkturabschwung -> staatliche Nachfrage erhöhen

Unter Anderem hat der Staat im Rahmen seiner Fiskalpolitik deshalb folgende Instrumente zur Verfügung:

1. Für eine Konjunkturdämpfung (Nachfrage senken)
- staatliche Ausgaben senken (eigene Nachfrage senken)
- Erhöhung der Einkommens- und Körperschaftssteuer (zeitlich begrenzt)
- Verringerung/ Aussetzung der Möglichkeit degressiver Abschreibungen
etc.

2. Für eine Konjunkturbelebung (Nachfrage steigern)
- staatliche Ausgaben erhöhen (eigene Nachfrage erhöhen)
- Senkung der Einkommens- und Verbrauchssteuern (zeitlich befristet)
- erweiterte Sozialleistungen
etc.

 
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