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Firmenwert

Der Firmenwert bzw. Geschäfts- oder Firmenwert ist jener Differenzbetrag, der sich bei Verkauf eines Unternehmens aus der Gegenleistung abzüglich des Wertes der Vermögensgegenstände (Eigenkapital) und der Schulden zum Zeitpunkt der Übernahme ergibt.

Es ergibt sich also folgende Formel:

Firmenwert = Kaufpreis – Vermögenswert – Schulden

Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Handelsgesetzbuch (HGB). Demnach sind die Unternehmen auch dazu verpflichtet, den Firmenwert jedes Jahr um mindestens einem Viertel durch Abschreibungen zu tilgen (außerplanmäßig) bzw. diese Abschreibungsbeträge planmäßig auf die Geschäftsjahre zu verteilen.

Bilanziell wird der Firmenwert auf der Aktivseite unter dem Punkt „Anlagevermögen“, speziell „Immaterielle Vermögensgegenstände“, erfasst.

Sollte der Wert ein positives Ergebnis aufweisen, dann wird dieser oft auch als „Goodwill“ bezeichnet. „Badwill“ wird hingegen ein negativer Firmenwert genannt.

Unterschieden wird außerdem

der originäre (ursprüngliche, selbstegeschaffene) Wert einer Firma
-> liegt in der erfolgreichen Unternehmertätigkeit begründet (Wissen, Image, Qualität etc.)

der derivative (abgeleitete) Firmenwert
-> entsteht durch Erwerb gegen Bezahlung

Kann der originäre Wert handels- und steuerrechtlich gesehen nicht aktiviert werden, besteht für den derivativen Wert im Hinblick auf das Steuerrecht ein Aktivierungsgebot.

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