Firmenbuch

Bei dem Firmenbuch handelt es sich um ein österreichisches öffentliches Verzeichnis, welches von den jeweiligen Landesgerichten geführt wird. Es kann mit dem deutschen Handelsregister verglichen werden.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das Firmenbuch ist darauf ausgerichtet, sämtliche wichtige Informationen, die den Handelsverkehr betreffen, zu dokumentieren. So ist eine Eintragung bei Firmengründung meist unumgänglich, wobei unterschiedliche Angaben festgehalten werden. Ausnahmen stellen Kleinunternehmen dar, für die eine Eintragung nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Zunächst einmal bestehen die notwendigen Informationen aus

- dem Firmennamen,
- der Anschrift des Unternehmens und natürlich
- der gewählten Rechtsform.

Auch das Stammkapital wird dort eingetragen, ebenso wie Angaben über eventuelle Prokuristen. Im Firmenbuch wird zudem vermerkt, welche Geschäftstätigkeit das einzutragende Unternehmen ausführt.

All diese Informationen sind dann im sogenannten Hauptbuch gesammelt vorhanden. Änderungen, die sich im Laufe der Zeit ergeben, müssen umgehend von den Beteiligten gemeldet werden. Daneben existiert ein weiteres Nebenbuch für amtliche Urkunden oder Dokumente wie zum Beispiel Meisterbriefe.

Die entsprechenden Eintragungen werden außer zum Beispiel bei der Eröffnung eines Konkurses, immer nur auf Antrag der beteiligten Personen vorgenommen. Konkurseröffnung und abgewickelter Konkurs werden von Amts wegen vermerkt. Die jeweiligen Eintragungen und eventuelle Löschungen werden in den jeweils relevanten Tageszeitungen veröffentlicht.

 
  • WhatsApp