Finanzportfolioverwaltung
Die Finanzportfolioverwaltung gehört zu den Finanzdienstleistungen von Finanzdienstleistungsunternehmen, die im Kreditwesengesetz (KWG) gesetzlich festgehalten sind.
Hierbei handelt es sich um die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten (Wertpapiere, Devisen, Geldmarktinstrumente etc.) angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum für das Institut.