Finanzmarktintegration

Mit Finanzmarktintegration meint man allgemein den Sachverahlt, dass die (euroäischen) Finanzmärkte einheitlichen Regelungen unterliegen und die einzelnen Marktteilnehmer gleichen Zugang zu den Instrumenten der Märkte haben und gleich behandelt werden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Es bestehen also keine Begrenzungen zwischen den einzelhnen Finanzmärkten (vor Allem grenzüberschreitend), da diese eng miteinander verflochten sind. Innerhalb eines integrierten Finanzraums sind auch keine staatlichen Hindernisse gegeben, die sich auf die Kapitalflüsse privater und staatlicher Art beziehen.

Die formellen Beitrittsvoraussetzungen spielen eine große Rolle. So muss zum Beispiel eine effiziente Finanzintermediation vorhanden sein sowie eine entsprechende funktionierende Finanzmarktaufsicht.

Die Gesetzgebung zur Schaffung der Voraussetzungen für ein stabiles Finanzsystem, auch im Hinblick auf die Banken, stellt einen Bereich dar, welcher auch in die nationalen Rechtssysteme eingefügt werden muss.

Die unterschiedlichsten Studien haben mittlerweile bewiesen, dass es in diesem Zusammenhang immer noch viele Probleme gibt, die gelöst werden müssen. Wichtig ist jedoch vor Allem die Gewährleistung einer Finanzaufsicht, deren Vorschriften einheitlich für sämtliche Staaten gelten, die zugehörig sind.

Trotzdem ist die Finanzmarktintegration die Grundlage für eine gemeinsame europäische Geldpolitik und demzufolge auch für die Erreichung folgender Ziele:

- Preisstabilität,
- nachhaltiges Wachstum,
- Finanzstabilität und
- Stabilität des Zahlungsverkehrs

in ganz Europa.

 
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