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Finanzausgleich

Unter dem Finanzausgleich im finanzwissenschaftlichen Sinne wird das Verteilen unterschiedlicher Aufgaben, Ausgaben sowie Einnahmen verstanden, die sich im Rahmen der diversen Staatsebenen bewegen.

Werden Aufgaben verteilt, handelt es sich um einen passiven Ausgleich, die Verteilung der Einnahmen fällt unter den aktiven Finanzausgleich. Im Zusammenhang mit Letzterem wird noch einmal unterschieden zwischen einem

-> primären aktiven Ausgleich, der die Steuer- und Abgabenverteilung beinhaltet und
-> sekundären aktiven Ausgleich, der die nachträgliche Verteilung von Einnahmen umfasst.

Des Öfteren jedoch wird der Begriff „Finanzausgleich“ auch im Zusammenhang mit dem Länderfinanzausgleich verwendet, der so zu definieren ist, dass die sogenannten Geberländer, die über höhere finanzielle Mittel verfügen, an die weniger gut betuchten Länder Ausgleichszahlungen vornehmen. Zur Berechnung wird eine bestimmte Ausgleichsmesszahl zu Grunde gelegt. Diese dokumentiert, wie hoch die Einnahmen eines bestimmten Landes gewesen wären, entsprächen sie im Durchschnitt gesehen den Einnahmen der anderen Länder. Dies immer im Hinblick auf jeweils einen Einwohner. Für die Ermittlung der Ausgleichsmesszahl werden unterschiedliche Faktoren hinzugezogen. Die Länder, die ausgleichspflichtig sind, müssen einen bestimmten Teil ihres Überschusses an andere Länder, die zum Zuschussempfang berechtigt sind, abgeben. Hier spielt allerdings auch die Finanzkraftmesszahl eine Rolle, welcher die Summe der realen Einnahmen eines Landes nicht nur aus Steuern sondern auch unter Berücksichtigung einer Förderabgabe für die Ergas- und Erdölförderung zu Grunde liegt.

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