Financial Services Action Plan (FSAP)

Beim Financial Services Action Plan (FSAP) handelt es sich um einen von der Europäischen Kommission erstellten Aktionsplan, der darauf ausgerichtet ist, die besten Bedingungen zu schaffen, damit der Markt für Finanzdienstleistungen im Binnenmarktbereich harmonisiert werden kann.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bereits 1998 lag eine entsprechende Anfrage der Regierungschefs vor, die Maßnahmen, welche der Verbesserung des Binnenmarktes dienen sollten, als notwendig erachteten. Hierauf basierend wurde der Financial Services Action Plan erstellt, der verschiedene Ziele verfolgt:

Zum einen sollen Verbrauchern möglichst viele Produkte angeboten werden, die wettbewerbsfähig und sicher sind.

Zum Anderen sollen Unternehmen bessere Möglichkeiten offeriert werden, die einen leichteren Zugang zu Investitionskapitalmärkten beinhalten.

Außerdem wird für die Tätigkeiten der Finanzdienstleistungsanbieter der europäische Binnenmarkt geöffnet.

Über 40 Vorschläge wurden in diesem Zusammenhang von der Kommission gemacht, wobei eine Prioritäteneinteilung zum Zuge kommt. Hier werden unter Anderem die Regelwerke für Versicherungen, Banken sowie Wertpapiere harmonisiert und auch die Schranken innerhalb der grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen geöffnet. Dabei werden 4 Grundprinzipien berücksichtigt. Es handelt sich dabei um

1. die enge Zusammenarbeit innerhalb der Aufsichtsbehörden,
2. die Zulassung und Aufsicht darf nur im Heimatstaat erfolgen,
3. die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Zulassungs- und Aufsichtsregeln auf Gegenseitigkeit.
4. die Harmonisierung der relevanten Schutzbestimmungen

Nach diesen vier Leitlinien werden nationale und europäische Regeln überarbeitet.

 
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