Finalität

Der Begriff der „Finalität“ (engl.: finality) stellt im Hinblick auf den Zahlungsverkehr einen Vorgang dar, der weder widerrufen, noch unter Hinzuziehung anderer Bedingungen erweitert werden kann, d.h. der Vorgang ist endgültig.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Eine Finalität liegt allerdings auch grundsätzlich vor, wenn der Zusammenhang von Ursache und Wirkung, auch als Kausalität bezeichnet, darauf zurück geführt werden kann, dass bewusst ein Ziel gesetzt wurde und in diesem Zusammenhang auch die Wahl der Mittel statt gefunden hat. Somit ist eine finale Beziehung zwischen Zweck und Mittel entstanden.

Entsprechend ist die Finalität als die geeignete Form der Erklärung im Bezug auf ein zielgerichtetes Handeln des Menschen zu bezeichnen. Als „Finalprozess“ wird der Leistungserstellungsprozess betitelt. Eine geplante Erstellung von Leistungen stellt den Zweck dar, der voraussetzt, dass für die Erreichung entsprechende Faktoren innerhalb der Produktion eingesetzt werden und entsprechende Mittel zum Zug kommen. Ein Einsatz von Produktionsfaktoren bringt es mit sich, irgendwann verbraucht zu sein, wobei jedoch innerhalb dieses Prozesses die Leistung entsteht. Somit sind Kosten als Wirkung oder Nebenwirkung der Entstehung von Leistung zu betrachten. Aus diesem Grund besteht keine Beziehung zwischen den Faktoren Mittel und Zweck und Kosten und Leistung.

Finalität spielt aber auch im Bereich der Psychologie eine Rolle, wo der Begriff immer wieder in unterschiedlichen Zusammenhängen von sehr großer Bedeutung ist.

 
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