Festkonto
Der Begriff „Festkonto“ wird oft als Synonym für das Festgeldkonto verwendet. Hierbei handelt es sich um das Konto bei einem Kreditinstitut, auf dem eine Kapitalanlage eines Kunden in Form eines Festgeldes angelegt ist.
Das Konto wird ausschließlich für diese Anlage eröffnet und ist nicht für den bargeldlosen Zahlungsverkehr gedacht, d.h. der Kunde legt sein Geld darauf und erhält nach Ablauf der Zeit (min. 30 Tage) sein Geld plus die vereinbarten Zinsen zurück. Danach wird das Konto üblicherweise wieder gelöscht.
Eröffnet wird das Konto auf den Namen des Anlegers. Eine vorzeitige Verfügung über das Kapital auf dem Konto darf ausschließlich im Einvernehmen mit der Bank erfolgen, da es sich eigentlich um ein Sperrkonto handelt, von dem nicht vor Fälligkeit verfügt werden darf.