Festgeldkonto

Ein Festgeldkonto ist ein Geldanlagekonto bei einem Kreditinstitut zur verzinslichen Anlage von Kundenkapital. Es wird auf den Namen des Anlegers eröffnet und bei Fälligkeit der Kapitalanlage für eine neue Festgeldanlage genutzt oder aufgelöst. Da die Anlage zeitlich befristet ist und üblicherweise keine separate Urkunde (z.B. Sparbuch) ausgestellt wird, handelt es sich um eine Termineinlage und nicht um eine Spareinlage im Sinne der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung - RechKredV).

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Im Allgemeinen handelt es sich aber um Einlagen im Sinne des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG), sodass auch Guthaben auf Festgeldkonten der Einlagensicherung der Kreditinstitute unterliegen.

Festgeldkonten sind nicht für den Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften etc.) zugelassen, d.h. sie dienen der reinen, verzinslichen Kapitalanlage. Die in der Regel festen und garantierten Zinsen werden am Ende der Laufzeit gutgeschrieben (sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen sind). Der Kontoinhaber (Sparer) verpflichtet sich, einen bestimmten Geldbetrag auf das Konto einzuzahlen und bis zur Fälligkeit der Kapitalanlage (mindestens 30 Tage) liegen zu lassen. Das bedeutet, dass eine vorzeitige Verfügung über das Kapital grundsätzlich nicht erlaubt ist. In wichtigen Fällen kann der Sparer aber Rücksprache mit der Bank halten und über eine vorzeitige Verfügung sprechen. Dann liegt es im Ermessen des Instituts, ob diese Möglichkeit (aus Kulanz) gegeben wird.

Entwicklung der Zinsen für Festgeld:

Besonders seit die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins immer weiter senkt, sinken auch die Zinsen für Festgeld immer weiter. Viele Anbieter bieten ihren Kunden mittlerweile nicht einmal mehr einen Prozent Zinsen.

 
  • WhatsApp