Ferienhausversicherung

Jedes Jahr irgendwo anders hin in Urlaub fahren, das machen viele. Andere wiederum kommen Jahr für Jahr und das vielleicht schon seit Jahrzehnten an den gleichen Ferienort und das im Sommer und im Winter.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In der Regel nimmt man dann auch das gleiche Hotel. Irgendwann einmal stellt sich jedoch die Frage, ob man sich nicht dort eine feste Ferienwohnung oder ein Ferienhaus nehmen möchte, die man sein Eigen nennen kann.

Hat man sich vielleicht dann auch endlich seinen Traum erfüllt, und ist stolzer Besitzer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung, in die man fahren kann, wann man möchte, ohne vorherigen Buchungsanfragen, Buchungsbestätigungen und so weiter abhängig zu sein, dann stellt sich eine neue Frage, nämlich die Frage des ruhigen, bzw. unruhigen Gewissens, wenn man wieder nach Hause fahren muss. Denn immerhin lässt dann am Ferienort ein nach eigenem Geschmack komplett eingerichtetes Haus oder eine Ferienwohnung zurück.

An sein Ferienhaus kann man in der Regel nämlich nicht jeden Abend fahren und nach dem Rechten sehen, ob noch alles da ist und ob nicht doch eingebrochen wurde. Und die Sache mit einem Haussitter ist auch so eine Sache, denn andere Länder, andere Sitten…

In einem solchen Fall lohnt es sich eine so genannte Ferienhausversicherung abzuschließen. Dabei sollte man darauf achten, dass die jeweiligen länderspezifische Gesetze und Rechtsprechungen beachtet wurden beim Abschluss der Versicherung.

Länder, für die Versicherungsschutz angeboten werden kann sind unter anderem Österreich, die Schweiz und Griechenland, sowie Spanien, Portugal und Frankreich, aber auch Großbritannien und Irland, sowie Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg.

 
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