Falschgeld

Bei Falschgeld handelt es sich getreu der Bezeichnung um kopiertes, nachgemachtes Geld, was rein rechtlich keinen Geldwert besitzt und als Zahlungsmittel nicht in Frage kommt. Die Fälschungen an sich nennt man schließlich Falsifikate.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bei der Erkennung von Falschgeld muss man sich nicht zwingend bestimmter Hilfsmittel bedienen, sondern es reicht oft die genauere Betrachtung und Überprüfung der Sicherheitsmerkmale, die jedes Geldstück oder jeder Geldschein aufweist. Bei den Euro-Banknoten beispielsweise können unter Anderem die folgenden Fehler auftreten:

- Spezialfolienstreifne fehlerhaft
- Wasserzeichen nicht vollständig oder fehlerhaft
- Abkürzungen der Europäischen Zentralbank lassen sich nicht ertasten
etc.

Für die genauer Erkennung und Bekämpfung von Falschgeld-Produktion ist die Deutsche Bundesbank zuständig. Dafür ist speziell die Falschgeldstelle als Ansprechpartner zu sehen. Die Verfahrenswege und rechtlichen Folgen sind dabei im Bundesbankgesetz (BBankG) festgehalten. Grundsätzlich muss aber jedes Geld, dass als Falschgeld erkennbar ist oder bei dem der Verdacht der Fälschung nahe liegt, an die Bundesbank übergeben werden. Die Person, von der das geld stammt, erhält vorerst eine Empfangsbescheinigung. Bei erkanntem Falschgeld ist außerdem ein Bericht an die Polizei zu übersenden.

Hinsichtlich der Folgen der Geldfälschung sieht das BBankG Folgendes vor:

„(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,

1. wer unbefugt Geldzeichen (Marken, Münzen, Scheine oder andere Urkunden, die geeignet sind, im Zahlungsverkehr an Stelle der gesetzlich zugelassenen Münzen oder Banknoten verwendet zu werden) oder unverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen ausgibt, auch wenn ihre Wertbezeichnung nicht auf Euro lautet;

2. wer unbefugt ausgegebene Gegenstände der in Nummer 1 genannten Art zu Zahlungen verwendet.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.“

Zahlen zum Umlauf von Falschgeld

Schätzungen zu Folge hat jeder Deutsche im Durchschnitt etwa 30 Euro Falschgeld. Jährlich werden mehrere hunderttausend falsche Euro-Scheine sichergestellt. Insgesamt befinden sich allerdings auch weiterhin mehrere Milliarden Euro Falschgeld im Umlauf.

 
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