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Fälschungssicherung

Unter dem Begriff der „Fälschungssicherung“ versteht man die Aufgabe der der jeweiligen nationalen Zentralbanken (in Deutschland = Deutsche Bundesbank), die Banknoten vor und während des Umlaufs vor Fälschungen zu schützen. Diese Aufgabe obliegt dem jeweiligen Banknoten-Management der Zentralbank.

Hierzulande ist beispielsweise die Europäische Zentralbank (EZB) gemeinsam mit den europäischen nationalen Zentralbanken dafür zuständig. Um die Euro-Banknoten vor Fälschungen zu schützen, werden sie bereits bei Herstellung mit gewissen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. So findet man auf jeder einzelnen Note die folgenden Kennzeichen:

1. Stichtiefdruck
2. Wasserzeichen
3. Sicherheitsfaden
4. Durchsichtsregister
5. Spezialfolie / Spezialfolienelement
6. Perlglanzstreifen / Farbwechsel
7. Mikroschrift
8. UV-Eigenschaft / fluoreszierende Fasern
9. Infrarot-Eigenschaft

Andere Länder verwenden teilweise auch andere Sicherheitsmerkmale wie

- dreidimensionale Abbildungen,
- Kunststoffmaterial mit gesprenkelten (melierten) Fasern,
- Fenstergeld,
- Lochzahlen (feine Durchbohrung im Geldschein, die mit einem Laser eingebrannt werden)
- auslesbarer Mikrochip

etc. Letzterer enthält eine Seriennummer und ein Scanner kann dann an Hand dieser Kennung die Echtheit der Banknote zweifelsfrei bestimmen. Die Datenschützer erheben allerdings starke Einwände für die Verwendung von Mikrochips in Banknoten. Damit hat man bei Sicherheitskontrollen die Möglichkeit festzustellen, wer welche und wie viele Geldscheine jemand in der Tasche transportiert. Weiterhin ist damit der Überwachung Tür und Tor geöffnet. Es ist mit einem Chip problemlos feststellbar, wer an welchem Ort mit dem entsprechenden Geldschein bezahlt hat. Mit dieser Information ist der ungefähre Aufenthaltsort stets bestimmbar.

Während des Bargeldumlaufs werden verschiedene Prüfverfahren angewandt, die die Fälschung von Geldscheinen aufdecken soll. Hierbei spielt unter Anderem auch das Geldwäschegesetz (GWG) eine große Rolle.

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