<section class="site-section section-content"> <div class="row"> <div class="col-md-8 blog-content"> </div> <div class="col-md-4 sidebar"> </div> </div> </section>

Eventualforderung

Der Begriff der „Eventualforderung“ ist in den International Accounting Standards 37 (IAS 37) im Rahmen der international Financial Reporting Standards (IFRS) definiert und meint das Folgende:

„(…) ein möglicher Vermögenswert, der aus vergangenen Ereignissen resultiert und dessen Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen.“

Demnach entstehen Eventualforderungen üblicherweise auf Grund ungeplanter bzw. unerwarteter Ereignisse. Dabei ist zu beachten, dass die Forderungen nie im Abschluss angesetzt werden, da sonst ein Ertrag erfasst werden würde, der eventuell nie realisiert wird. Außerdem müssen solche Forderungen nur dann angegeben werden, wenn der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich für das Unternehmen ist.

Laut den IAS dürfen Unternehmen aber Eventualforderungen grundsätzlich nicht bilanziell ansetzen.

Bezahlen - aber richtig.
Mit der Deutschland-Kreditkarte Classic.