EUV

„EUV“ ist die Abkürzung für den Vertrag über die Europäische Union (auch Vertrag von Maastricht), der am 07. Februar 1992 vom Europäischen Rat unterzeichnet wurde und schließlich am 1. November 1993 in Kraft trat.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Der EUV bezeichnet sich selbst als „eine neue Stufe bei der Verwirklichung einer Union der Völker Europas“. Dabei wurde die Europäische Gemeinschaft (EG) durch die neugegründete Europäische Union (EU) nicht ersetzt, sondern bildet eine ihrer stützenden Säulen. Die drei Säulen der Europäischen Union sind demzufolge:

1. de Europäischen Gemeinschaften (EG, EURATOM)
2. die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
3. die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (PJZS)


Der Inhalt des EUV wird wie folgt gegliedert:

TITEL I - Gemeinsame Bestimmungen

TITEL II- Bestimmungen zur Änderung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Hinblick auf die Gründung der Europäischen Gemeinschaft

TITEL III - Bestimmungen zur Änderung des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl

TITEL IV - Bestimmungen zur Änderung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft

TITEL V - Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

TITEL VI - Bestimmungen über die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

TITEL VII - Bestimmungen über eine verstärkte Zusammenarbeit

TITEL VIII - Schlussbestimmungen

 
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