Eurosystem

Das Eurosystem setzt sich zusammen aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den rechtlich selbständigen nationalen Zentralbanken (NZB) der EU-Mitgliedstaaten (EU = Europäische Union), die den Euro als gesetzliche Währung eingeführt haben.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Hauptaufgabe des Eurosystems ist die Festlegung und Durchführung einer einheitlichen Geld- und Währungspolitik für das Euro-Währungsgebiet. Weitere Aufgaben sind:

- die Gewährleistung der Preisstabilität
- die Durchführung der gemeinschaftlichen Devisenmarkttransaktionen
- die Haltung und Verwaltung der Währungsreserven
- die Förderung eines reibungslosen Zahlungsverkehrs
- Beratungs- und Informationsfunktionen


Häufig wird der Begriff „Eurosystem“ synonym mit dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) verwendet. Tatsächlich gehören dem ESZB aber neben der EZB alle NZB der EU-Mitgliedstaaten an. Eurosystem und ESZB werden also erst gleichbedeutende Begriffe sein, wenn alle EU-Mitgliedstaaten den Euro eingeführt haben.

Demzufolge gehören derzeit (Stand: Januar 2009) die folgenden Zentralbanken dem Eurosystem an:
- Banca d'Italia
- Banco de España
- Banco de Portugal
- Bank von Griechenland
- Banka Slovenije
- Banque centrale du Luxembourg
- Banque de France
- Belgische Nationalbank
- Central Bank and Financial Services Authority of Ireland
- Central Bank of Cyprus (Zypern)
- Central Bank of Malta
- De Nederlandsche Bank
- Deutsche Bundesbank
- Národná banka Slovenska (Slowakei)
- Oesterreichische Nationalbank
- Suomen Pankki (Finnland)

 
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