Eurostaat

Der Begriff „Eurostaat“ bezeichnet jene Staaten der Europäischen Union (EU), die den Euro als einheitliche und gesetzliche Währung im Rahmen der Europäischen Währungsunion (EWU) eingeführt haben. Demnach bezieht es sich auf die Staaten der Eurozone.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bereits seit dem 01.Januar 1999 wurde der Euro als Buchgeld verwendet und schließlich am 01.Januar 2002 von vorerst 12-Eu-Staateb als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt. Aktuell zählen die folgenden Länder als Eurostaaten:

Belgien (2002)
Deutschland (2002)
Finnland (2002)
Frankreich (2002)
Griechenland (2002)
Irland (2002)
Italien (2002)
Luxemburg (2002)
Niederlande (2002)
Österreich (2002)
Portugal (2002)
Spanien (2002)
Slowenien (2007)
Malta (2008)
Zypern (2008)
Slowakei (2009)

Hinzu kommen zwei Staatengruppen, die den Euro zwar als offizielle Währung nutzen, allerdings nicht zum Euroraum in dem Sinne gezählt werden, da sie keine EWU-Mitglieder sind und auch keinen Einfluss auf die Euro-Geldpolitik haben:

1. Kleinstaaten, die die Währung im Rahmen einer bereits langfristig bestehenden Währungsunion mit einem anderen Land übernommen hatten. Mittlerweile haben diese Länder bilaterale Abkommen mit der EU geschlossen, die sie unter Anderem zur Ausgabe von eigenen Euro-Münzen berechtigen:

Monaco (2002)
San Marino (2002)
Vatikanstadt (2002)

2. Länder, die den Euro unilateral als Währung übernommen haben und selbst keine Münzen prägen dürfen:

Andorra
-> übernahm den Euro im Jahre 2002 durch Währungsunionen mit Spanien und Frankreich
-> eigene Abkommen mit der EU scheiterten bislang

Montenegro und Kosovo
-> In diesen Gebieten wurde im Jahre 1999 im Zuge der Unabhängigkeitsbestrebungen die D-Mark als Währung eingeführt und ab dem Jahre 2002 vom Euro abgelöst

 
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