Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (frz.: Office Européen de Lutte Anti-Fraude, kurz: OLAF) ist ein unabhängiger Ermittlungsdienst mit weitreichenden Vollmachten im Rahmen der Europäischen Kommission und hat seinen Sitz in Brüssel.

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Sachbezugskarte
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Die Hauptaufgabe von OLAF ist die Bekämpfung von Betrug und Unregelmäßigkeiten in EU-Institutionen (EU = Europäische Union). Dies umfasst beispielsweise

- Zoll-Betrug,
- Subventionsmissbrauch,
- Korruption

und andere Gesetzesverstöße, die der EU finanziellen Schaden zufügen. Weitere Zuständigkeiten des Amtes sind unter Anderem:

- Durchführung externer Verwaltungsuntersuchungen

- Durchführung interner Verwaltungsuntersuchungen

- Durchführung von Untersuchungen in anderen Bereichen im Auftrag der Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft

- Förderung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Bereich der Betrugsbekämpfung

- Erarbeitung von Konzepten für die Betrugsbekämpfung

- Wahrnehmung aller sonstigen operationellen Aufgaben der Betrugsbekämpfung (Entwicklung von Infrastrukturen, Sammlung und Auswertung von Informationen, technische Unterstützung)

- Funktion als direkter Ansprechpartner der Polizei- und Justizbehörden

- Vertretung der EU-Kommission in den für Betrugsbekämpfungsbelange zuständigen Gremien

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung wurde im Jahre 1999 gegründet, nachdem die Vorgänger-Institution UCLAF (dt: Dienststelle für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung; frz.: Unité de coordination de la lutte anti-fraude) bei einer Reihe von Korruptionsfällen in der EU-Kommission versagt hatte. Neben Organisationsproblemen und schlechter Ermittlungsarbeit beeinträchtigte vor Allem die Weisungsabhängigkeit von der EU-Kommission die Wirksamkeit von UCLAF.

Es gab Forderungen, die neue Behörde in der Verwaltungshierarchie komplett außerhalb der EU-Kommission zu platzieren. Dies wurde allerdings nicht umgesetzt und so ist OLAF der Kommission als Generaldirektion angegliedert. Die Unabhängigkeit bei der Durchführung von Ermittlungen ist jedoch in den Gründungsstatuten dieses Europäischen Amtes festgelegt und es gibt keine direkte Einflussmöglichkeit der EU-Kommission auf die Ermittlungen.

 
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