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Europäischer Pass

Ein Europäischer Pass ist eine EU-weite Zulassung (EU = Europäische Union), Wertpapiere europaweit an einem organisierten Markt anbieten zu dürfen, ohne dass im jeweiligen ausländischen Land ein zusätzliches Genehmigungsverfahren notwendig ist.

In Deutschland ist diese Regelung für Wertpapiergesellschaften im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) festgelegt und für Kapitalanlagegesellschaften gilt das Investmentgesetz (InvG).

Eingeführt wurde der Europäische Pass im Jahre 1996. Seitdem können auch im Ausland Zweigstellen errichtet werden. Dafür ist ausschließlich ein Anzeigeverfahren bei der zuständigen Aufsichtsbehörde von Nöten.

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