Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM)
Der Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) ist ein im Jahr 2005 ins Leben gerufenes Programm, das es der Europäischen Union ermöglicht, Mitgliedsstaaten finanziell unter die Arme zu greifen.
Der Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) basiert auf auf die Verordnung (EU) Nr. 407/2010. Die Europäische Union hat durch die Verordnung das Recht, Mitgliedsstaaten, die in Probleme geraten sind, finanziell zu unterstützen. Notwendig ist dafür eine Mehrheit von zwei Dritteln im Europäischen Rat.
Funktionsweise des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus
Die Auszahlung der Mittel im Rahmen des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus erfolgt aus dem allgemeinen Haushalt der Europäischen Union. Da die Auszahlungen durch die Ausgabe von Anleihen refinanziert wird, durchbricht der EFSM den Grundsatz, dass sich die Europäische Union selbst nicht verschulden darf. Da der Haushalt der Europäischen Union als Garantie verpfändet wird, haften alle Mitgliedsstaaten und nicht nur die Euro-Staaten, für die Anleihen.
Mögliche Reaktivierung des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus
Nachdem der EFSM seit der Eurokrise nicht mehr eingesetzt wurde, war 2015 eine Wiederbelebung im Gespräch. Dazu kam es allerdings nicht, da die Nicht-Euro-Staaten Großbritannien, Schweden und Tschechien sich gegen eine Wiedereinführung stemmten.