Euro-Währungsgebiet

Mit dem Begriff „Euro-Währungsgebiet“ meint man den Währungsraum der Europäischen Union, kurz EU, d.h. alle EU-Staaten, die den Euro als gemeinschaftliche und gesetzliche Währung eingeführt haben und an der Europäischen Währungsunion (EWU) teilgenommen haben bzw. teilnehmen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das Gebiet ist aber nicht zu verwechseln mit der EU an sich, da es Mitgliedstaaten gibt, die der EU angehören, aber den Euro nicht als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt haben (z.B. Dänemark). Außerdem gibt es auch Länder, die nicht der EU angehören, den Euro aber als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt haben (z.B. San Marino, Vatikan, Monaco).

Die derzeitigen Mitglieder des Euro-Währungsgebiets (Stand April 2016):

  • Belgien (seit 1999)
  • Deutschland (seit 1999)
  • Finnland (seit 1999)
  • Frankreich (seit 1999)
  • Irland (seit 1999)
  • Italien (seit 1999)
  • Luxemburg (seit 1999)
  • Niederlande (seit 1999)
  • Österreich (seit 1999)
  • Portugal (seit 1999)
  • Spanien (seit 1999)
  • Griechenland (seit 2001)
  • Slowenien (seit 2007)
  • Malta (seit 2008)
  • Zypern (seit 2008)
  • Slowakei (seit 2009)
  • Estland (seit 2011)
  • Lettland (seit 2014)
  • Litauen (seit 2015)
 
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