In diesem Abkommen ist der Wechselkurs zwischen dem Euro und den Währungen der Länder, die am WKM II teilnehmen, festgelegt. Dabei sind maximale Schwankungsbreiten von ± 15 % erlaubt, wobei auch engere Bandbreiten vereinbart sein können. Diese Länder sind also über feste Wechselkurse mit Bandbreiten an den Euro gebunden.
Euro-Leitkurs
Der Euro-Leitkurs ist im Rahmen des Wechselkursmechanismus II (WKM II; Wechselkursabkommen) entstanden und ist somit eine Grundlage für die Währungskooperation zwischen den Staaten des Eurosystems und den Staaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben.
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