Erwerbsperson

Der Begriff „Erwerbsperson“ stammt aus der Volkswirtschaftslehre, speziell der Statistik, und beschreibt alle Jene, die entweder eine auf Erwerb ausgerichtete Tätigkeit ausüben oder eine solche suchen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Grundsätzlich werden diese beiden Bereiche unterteilt in Erwerbstätige und Erwerbslose. Hierunter zählen also alle Personen, d.h. abhängig Beschäftigte und Selbstständige, mit einem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die unmittelbar oder mittelbar eine Erwerbstätigkeit ausüben bzw. ausüben wollen.

 
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