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Erwerbsangebot

Ein Erwerbsangebot findet man im Wertpapierbereich und wird seitens des Bieters abgegeben. Er macht damit öffentlich ein Kaufwille bekannt, Wertpapiere eines Unternehmens erwerben zu wollen.

Ein solches Erwerbsangebot beinhaltet in der Regel keine Kontrollerlangung des Käufers, da dieser sie entweder nicht beabsichtigt oder bereits inne hat. Des Weiteren unterliegen diese Angebote den Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht.

Bezahlen - aber richtig.
Mit der Deutschland-Kreditkarte Classic.