Erweiterter Rat
Der erweiterte Rat (erweiterter EZB-Rat; engl.: General Council) ist ein Teil des Rates der Europäischen Zentralbank (EZB) und ihm gehören der Präsident und der Vizepräsident der EZB sowie die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten (EU = Europäische Union) an.
Der erweiterte Rat kann als ein Übergangsgremium betrachtet werden. Er hat unter Anderem bei den folgenden Aufgaben eine Mitwirkungsfunktion:
- Beratungsfunktion der EZB
- Sammlung statistischer Informationen
- Vorbereitung des Jahresberichtes der EZB
- Festlegung notwendiger Regelungen bezüglich der Standardisierung der Rechnungslegung und des Berichtwesens der nationalen Zentralbanken
- Festlegung der Arbeitsbedingungen der Belegschaft der EZB
- Festsetzung des unwiderruflichen Wechselkurses für die EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahmeregelungen gegenüber dem Euro
etc.
Der Grund für den Bestand dieser Abteilung ist, dass so auch diejenigen EU-Staaten in die Beratung mit einbezogen werden, die noch nicht an der Währungsunion teilnehmen.