Ersterwerber

Der Begriff „Ersterwerber“ ist die deutsche Übersetzung von „First Taker“ und bezeichnet eine Person, die neuartige Produkte vor allen Anderen erwirbt und somit als erster Endverbraucher dieses auch anwenden kann.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Solche Ersterwerber findet man auch auf dem Finanzmarkt. Hier spricht vor Allem im Wertpapierwesen häufig davon, denn jene Person, die ein neu ausgegebenes Wertpapier eines Unternehmens (Emittent) als erste erwirbt, gilt folglich auch als Ersterwerber.

 
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