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Ersatzverkauf

Der Begriff „Ersatzverkauf“ ist eine eher selten verwendete Wendung für einen Short Hedge, d.h. für ein Absicherungsgeschäft bei Finanztermingeschäften (Finanz-Futures).

Beim Ersatzverkauf sichert sich der Käufer (Long-Position) eines Terminkontraktes gegen eventuelle Kursrückgänge des Basiswertes (Underlyings) ab, indem er zur gleichen Zeit ein Terminkontrakt als Verkäufer (Short-Future-Position) eingeht, d.h. er verkauft ein Future-Kontrakt und geht damit die Verpflichtung ein, den Basiswert am Fälligkeitstag zum im Voraus vereinbarten Preis zu liefern.

Sollten die Kurse tatsächlich sinken, hat er einen Gewinn gemacht, da er die Basiswerte niedrig kauft und zu einem höheren Kurs (Short-Position) wieder verkauft. Bei einer Kurssteigerung allerdings macht er einen Verlust.

In der Regel geht er die Long-Position ein, weil er den Basiswert für sich haben möchte und vorerst nicht wieder verkaufen will. Deshalb wird üblicherweise bei der Short-Position ein anderer Basiswert (Ersatz) zu Grunde gelegt, der aber im Kursverlauf dem Basiswert der Long-Position ähnelt.

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