Erlös

Der Begriff „Erlös“ bezeichnet in der Betriebsbuchhaltung bzw. –wirtschaftlehre das erzielte Entgelt eines Unternehmens bewertet in Geldeinheiten aus dem Verkauf von Gütern und Dienstleistungen und aus Vermietung und Verpachtung.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Grundsätzlich ist dieser Begriff zwar gleich zu setzen mit „Ertrag“, allerdings findet sich eine Abgrenzung der Begriffe hinsichtlich der unterschiedlichen Zielsetzungen der Teilbereiche eines Unternehmens. So spricht man von Erlösen in der Betriebsbuchhaltung und von Erträgen in der Finanzbuchhaltung.

Die Erlöse können dabei nur den betrieblichen (ordentlichen) und nicht den außerordentlichen Erträgen (= Zweckerträge) gegenüber gestellt werden, da diese im direkten Zusammenhang mit der Leistungserstellung steht. Demnach wird der Wert der Zweckerträge in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aus dem Finanzbuchhaltungsbereich direkt als Grunderlöse in die Kosten- und Erlösrechnung aus dem Betriebsbuchhaltungssektor übernommen.

Beispiel:

Vermietung von 200 Schließfächern
-> 170 an Kunden: 100 € jährliche Gebühr/ Kunde
-> 30 an eigene Mitarbeiter: 60 € jährliche Gebühr/ Mitarbeiter

In der GuV des Unternehmens wird Folgendes erfasst:
Kunden 170 * 100 € = 17.000 €
+ Mitarbeiter 30 * 60 € = 1.800 €
= Zweckerträge von 18.800 €

In der Kosten- und Erlösrechnung wird Folgendes erfasst:
Zweckerträge = Grunderlöse = 18.800 €

Allerdings muss hier beachtet werden, dass der eigentliche Wert der Schließfächer 100 € ist und somit auch die Vermietung an die Mitarbeiter einen tatsächlichen Wert von 100 €/ Schließfach aufweist. Diese Differenz muss als Zusatzerlös erfasst werden, auch wenn dem Wert kein Zweckertrag gegenübergestellt werden kann. Sie sind als kalkulatorische Erlöse anzusehen, d.h. sie werden in der Rechnung mit einkalkuliert.

Zum obigen Beispiel
Differenz = 30 * 40 € = 1.200 €

-> Zusatzerlöse = 1.200 €

Folglich erden in der Kosten- und Erlösrechnung Gesamterlöse von 20.000 € (18.800 € + 1.200 €) erfasst.

 
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