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Erbschaftsgebühr

Die Erbschaftsgebühr ist im übertragenen Sinne das Entgelt, welches die Erben bei einem Finanzinstitut für die Bearbeitung der Erbschaftskonten und Übertragung dieser auf die entsprechenden Erben entrichten müssen.

Sollten zu Hohe Kosten angefallen sein, kommt es oft auch vor, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Grund von Beschwerden eingreift und Rückerstattungen fordert.

Teilweise wird dieser Begriff auch fälschlicherweise als Synonym für die Erbschaftssteuer verwendet, obwohl die Gebühr und die Steuer sehr differenziert zu betrachten sind.

Bezahlen - aber richtig.
Mit der Deutschland-Kreditkarte Classic.