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Entflechtung

Als Entflechtung im Wirtschaftswesen bezeichnet man allgemein das Wiederherstellen der Selbstständigkeit von Unternehmen, die diese beispielsweise durch die Bildung von Kartellen verloren haben.

Häufig wird dieser Begriff deshalb auch im Zusammenhang mit der Aufteilung der drei großen Filialbanken Deutsche Bank, Dresdner Bank und Commerzbank in 30 einzelne, kleine Folgeinstitute im Jahre 1947 genutzt (Bankenentflechtung). Allerdings wurde diese Zerschlagung durch das Inkrafttreten des Deutschlandvertrages und der Pariser Verträge im Jahre 1955 rückgängig gemacht und so wurden die Banken bis 1957 wieder vereinigt.

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