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Enforcer

Der Begriff „Enforcer“ kommt aus dem Englischen und heißt „Vollstrecker“ oder „Durchsetzer“. Teilweise nennt man diese Person auch Bilanzkontrolleur, wobei dieser Ausdruck eher selten ist.

Als Enforcer werden in der Finanzwirtschaft die Bilanzkontrolleure bezeichnet, die im Rahmen des Bilanzkontrollgesetzes (BilKoG) das zweistufige Enforcement-Verfahren durchführen und so die Überwachung von Unternehmensberichten kapitalmarktorientierter Unternehmen in Deutschland gewährleisten. Somit nennt man die beiden folgenden Einrichtungen Enforcer:

1. Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V.
-> führt die erste Stufe des Enforcement-Prüfverfahrens durch

2. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
-> führt die zweite Stufe des Enforcement-Prüfverfahrens durch

Bezahlen - aber richtig.
Mit der Deutschland-Kreditkarte Classic.