Als Enforcer werden in der Finanzwirtschaft die Bilanzkontrolleure bezeichnet, die im Rahmen des Bilanzkontrollgesetzes (BilKoG) das zweistufige Enforcement-Verfahren durchführen und so die Überwachung von Unternehmensberichten kapitalmarktorientierter Unternehmen in Deutschland gewährleisten. Somit nennt man die beiden folgenden Einrichtungen Enforcer:
1. Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V.
-> führt die erste Stufe des Enforcement-Prüfverfahrens durch
2. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
-> führt die zweite Stufe des Enforcement-Prüfverfahrens durch
Enforcer
Der Begriff „Enforcer“ kommt aus dem Englischen und heißt „Vollstrecker“ oder „Durchsetzer“. Teilweise nennt man diese Person auch Bilanzkontrolleur, wobei dieser Ausdruck eher selten ist.
Definition weiterlesen