Angegeben wird sie üblicherweise bei festverzinslichen Wertpapieren (z.B. auf- und abgezinste Kapitalforderungen) und kann auf die jeweilige Besitzdauer umgerechnet werden. Hauptmerkmal dieser Rendite ist, dass Markt bedingte Kursschwankungen während der Laufzeit (Gewinne und Verluste) nicht berücksichtigt werden, d.h. auch keinen Einfluss auf diese Rendite haben.
Vor allem bei der Einkommenssteuer (EKSt) spielt sie eine Rolle, da sie die Bemessungsgrundlage für den zu versteuernden Kapitalertrag ist, sofern sich der Steuerpflichtige nicht zur Angabe der Marktrendite entschieden hat, d.h. er besitzt ein Wahlrecht.
Emissionsrendite
Die Emissionsrendite ist die versprochene Rendite des Emittenten bei der Ausgabe eines Wertpapiers, die der Anleger bis zur Veräußerung (Verkauf) der Papiere definitiv erzielen wird.
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