Elterngeldrechner

Der Elterngeldrechner ist ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf dessen Webseite bereit gestellter Online-Rechner zur Ermittlung des persönlichen Anspruchs auf Elterngeld. Er steht sowohl nicht erwerbstätigen Elternteilen, Arbeitern und Angestellten als auch Beamten und Selbständigen zur Verfügung.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Ergebnisse des Elterngeldrechners sind allerdings nicht rechtsverbindlich, d.h. sie gelten lediglich als Richtwert. Zur Klärung der konkreten Ansprüche ist noch immer die für den Einzelnen zuständige Elterngeldstelle verantwortlich.

Die Berechnung des Elterngeldanspruchs erfolgt in den folgenden fünf Schritten:

1. Eingabe der persönlichen Angaben
2. Eingabe Einkommen vor Geburt
3. Anzeige Zwischenergebnis
4. Eingabe Einkommen nach Geburt
5. Anzeige Ergebnis (endgültiges Elterngeld)

Vor der Nutzung des Elterngeldrechners sollten aber die folgenden Unterlagen bereit gehalten werden:

A) Bei nicht Selbständigen
-> Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt

B) Bei Selbständigen
-> Steuerbescheid für letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum
-> Belege über die in diesem Zeitraum gezahlten Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung

Zu beachten ist, dass der Elterngeldrechner des BMFSFJ stets den aktuellen Rechtsstand berücksichtigt. Demnach könnte es sein, dass bei der Einkommensberechnung auch Einkünfte hinzugezogen werden, die einem früheren Rechtsstand unterliegen. Dadurch kann es unter anderem zu Abweichungen in der Ergebnisanzeige kommen, die beachtet werden sollten.

 
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