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Einzugsermächtigung

Die Einzugsermächtigung ist eine Form des Lastschriftverfahrens und wird direkt zwischen dem Zahlungspflichtigen und dem Zahlungsempfänger vereinbart.

Der Zahlungspflichtige (Schuldner) erteilt dem Zahlungsempfänger (Gläubiger) einen schriftlichen, jederzeit widerruflichen Auftrag, alle fälligen Zahlungen per Lastschrift von seinem Konto einzuziehen. Voraussetzung dafür ist, dass der Gläubiger mit seiner Hausbank (1. Inkassostelle) eine Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften getroffen hat. Der schriftliche Auftrag des Schuldners bleibt in den Händen des Gläubigers. Dieser muss aber auf Verlangen der Bank aus Prüfungszwecken jederzeit vorgelegt werden können, auch wenn diese eingereichten Lastschriften den Vermerk „Einzugsermächtigung des Zahlungspflichtigen liegt dem Zahlungsempfänger vor“ tragen.

Buchungen, die auf Grundlage des Einzugsermächtigungsverfahrens erfolgen, können jederzeit innerhalb einer Frist von 6 Wochen durch den Schuldner (Kontoinhaber) widersprochen werden. Ursache könnte unter Anderem ein Nichtvorliegen eines schriftlichen Auftrages zwischen den beiden Parteien sein. Die Hausbank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) ist dann dazu verpflichtet, den Betrag schnellst möglich dem Konto wieder gutzuschreiben.

Vorteile für den Zahlungspflichtigen

- keine Terminüberwachungen mehr ->Vermeidung von Mahnungen
- belegloses Bezahlen
- geringe bis keine Gebühren bei der Bank
- auch für Zahlungen mit unterschiedlichen Beträgen und Zahlungszeitpunkten
- Auftrag ist jederzeit widerruflich
- Buchung kann widersprochen werden

Vorteile für den Zahlungsempfänger

- kann Zahlungszeitpunkt selbst bestimmen
- pünktliche Zahlungseingänge in einer Summe
- Vereinfachung des Mahnwesens
- Entlastung der Schuldnerbuchhaltung

Bezahlen - aber richtig.
Mit der Deutschland-Kreditkarte Classic.