Die Richtlinie 2013/36/EU (Eigenkapitalrichtlinie) gehört zur Folgegesetzgebung der Finanzkrise ab 2007. Dadurch, dass viele Banken in der Finanzkrise kurz vor dem Kollaps standen, weil sie zu wenig Eigenkapital hatten, wurden die Anforderungen an dieses im Rahmen von Basel III verschärft. Die Eigenkapitalrichtlinie setzt eben jene Änderungen um.
Ausgestaltung der Eigenkapitalrichtlinie
Die Eigenkapitalrichtlinie sieht eine Kernkapitalquote von 7 Prozent und eine Gesamtkapitalquite von 10,5 Prozent vor. Diese Quoten sind seit dem 1. Januar 2014 vorgeschrieben. Zu beachten gilt allerdings, dass noch nicht alle Institute die Eigenkapitalrichtlinie einhalten. Das liegt an umfangreichen Übergangsvorschriften, die nötig wurden, da viele Banken nicht in der Lage waren, die Richtlinie in kurzer Zeit umzusetzen.