Eidgenössisches Finanzdepartment (EFD)

Das Eidgenössische Finanzdepartment, kurz EFD, ist eine schweizerische Finanzbehörde mit Sitz in Bern. Es unterliegt der Aufsicht des Bundesrates und ist für die Planung und Realisierung der Entscheidungen der Landesregierung bezüglich Finanzen, Personal, Bau und Informatik zuständig.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die rechtlichen Grundlagen für das EFD sind das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG), die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) und die Organisationsverordnung vom 11. Dezember 2000 für das Eidgenössische Finanzdepartement (OV-EFD).

Grundsätzlich hat das Department 3 entscheidende Funktionen:

1. Politikgestaltung
- Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
- Beendigung der Verschuldung
- Förderung der Verwaltungseffizienz
- Verbesserung der Voraussetzung für die Sicherung der Sozialwerke

2. Dienstleistung
-> EFD erbringt Dienstleistungen für die gesamte Bundesverwaltung

Beispiele:
- Informatik
- Weiterbildungen
- Bereitstellen von Arbeitsraum und –mitteln
- Personalvorsorge des Bundes
etc.

3. Vollzug
- Inkasso der Steuern und Zölle
- Kontrolle des Personen- und Warenverkehrs an der Grenze
- Kontrolle des Alkoholhandels
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Durchsetzung strenger Sparvorgaben beim Bund

Das Eidgenössische Finanzdepartment verfolgt 3 langfristige strategische Ziele, nach denen die jährlichen Zielvorgaben ausgerichtet sind:

1. Stabilisierung des Bundeshaushalts
2. Vereinfachung und Modernisierung des Steuersystems
3. Weiterentwicklung Finanzplatz Schweiz

Organisatorisch besteht das EFD aus 9 Sektoren:

- Generalsekretariat GS / Informatikstrategieorgan Bund ISB
- Eidg. Finanzverwaltung (EFV)
- Eidg. Personalamt (EPA)
- Eidg. Steuerverwaltung (ESTV)
- Eidg. Zollverwaltung (EZV)
- Eidg. Alkoholverwaltung (EAV)
- Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT)
- Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
- Bundesamt für Privatversicherungen (BPV)

 
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