E-Geld

E-Geld ist die Abkürzung für elektronisches Geld und bezeichnet damit eine besondere Form eines Zahlungsmittels, welche unterteilt werden kann in Karten- und Netzgeld. Allgemein definiert es eine Vorauszahlung, die in Form von Zahlungseinheiten an Stelle von Bargeld oder Buchgeld zur Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen angewandt werden kann.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Am Häufigsten genutzt wird dabei das Kartengeld, da fast jede Bankkarte heutzutage mit einem Chip ausgestattet ist, der diese Zahlungsform zulässt. Hier werden die Zahlungseinheiten elektronisch auf dem Chip gespeichert und bei Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen wird der Rechnungsbetrag anonym (ohne weitere Legitimation des Zahlenden) vom Chip abgebucht.

Aufgeladen wird dieser über den Geldautomaten unter Einsatz der Geheimnummer (PIN = Persönliche Identifikationsnummer) und Abbuchung des Ladebetrages vom Girokonto, wobei der Maximalbetrag in der Regel auf 200,00 € begrenzt ist. Dadurch wird die Kartenzahlung hauptsächlich zur Bezahlung kleinerer Beträge wie Parkgebühren oder Fahrkarten genutzt.

Der große Nachteil dieser Zahlung ist, dass der Karteninhaber bei Diebstahl der Karte die Beträge nicht sperren lassen kann, d.h. wenn der Chip aufgeladen ist, kann jeder Kartenbesitzer damit bezahlen, bis das Guthaben aufgebraucht ist.

Beim Netzgeld ist die Voraussetzung, dass man einen Computer besitzt, da hier das Internet zum Einsatz kommt und die Zahlungseinheiten als Datensatz auf der Festplatte gespeichert werden. Auch hier wird im Voraus bei der Bank ein gewisser Betrag vom Girokonto abgebucht und in Folge dessen die Zahlungseinheiten zur Verfügung gestellt. Bezahlt man nun bei einem Händler, der diese Methode unterstützt, so leitet man ausschließlich die Datensätze weiter, die der Empfänger schließlich bei seiner Bank einreicht.

Der große Vorteil von E-Geld ist, dass man weder Bargeld nutzen muss noch ein direkter Zugriff auf das Konto durch den Zahlungsempfänger erfolgt, d.h. das Girokonto ist weitgehend vor Fremdzugriffen geschützt.

Um bei elektronischem Geld die Sicherheit noch stärker zu gewährleisten, hat die Europäische Zentralbank (EZB) gewisse Anforderungen an E-Geld und den damit verbundenen Systemen formuliert. Dafür hat sie im Jahre 1998 den „Report on Electronic Money“ veröffentlicht, in dem verschiedene Aspekte wie die reibungslose und effiziente Funktionalität der Zahlungsverkehrssysteme, das Vertrauen in Zahlungsinstrumente, der Schutz der Kunden und Händler, die Stabilität der Finanzmärkte oder die Sicherheit vor kriminellen Machenschaften geregelt werden.

 
  • WhatsApp