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Doppelwährung

Unter einer Doppelwährung versteht man das Vorhandensein von Münzen aus zwei verschiedenen Edelmetallen (Gold und Silber) innerhalb eines Währungssystems als gesetzliches Zahlungsmittel. Es wird auch als „Bimetallismus“ bezeichnet.

In der Regel besteht zwischen diesen beiden Münzvarianten ein gesetzlich festgelegtes Wertverhältnis (= Wertrelation). Sollte allerdings diese gesetzliche Regelung fehlen, so spricht man von einer Parallelwährung, bei der die Wertrelation entsprechend dem Verhältnis der zu Grunde liegenden Metallpreise schwankt.

Bezahlen - aber richtig.
Mit der Deutschland-Kreditkarte Classic.