Diskretionskonto

Diskretionskonten sind jene Konten, die durch eine andere Person (Bevollmächtigte(r)) geführt und verwaltet werden, d.h. der Kontoinhaber gibt einem Dritten die Vollmacht, jegliche Entscheidungen treffen zu können.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Diese Kontovariante kommt vor allem im Wertpapierwesen häufig vor, da hier der Inhaber in der Regel einem Börsenmakler die Vollmacht erteilt, Kauf- und Verkaufsentscheidungen auf eigene Faust treffen zu können, d.h. der eigentliche Kontoinhaber muss darüber nicht informiert werden.

Oft werden auch jene Konten als Diskretionskonten bezeichnet, die die Daten des Kontoinhabers verschlüsseln, d.h. auf jeglichen Mitteilungen der Bank (z.B. Kontoauszüge etc.) wird der Name des Inhabers durch beispielsweise eine Nummer ersetzt. Des Weiteren wird sämtliche Post nicht mehr zugesandt, sondern bei der Bank gelagert, so dass sie der Kontoinhaber selbst abholen muss.

Der große Vorteil eines Diskretionskonto egal welcher Art ist, dass der Kontoinhaber weitgehend anonym bleibt und seine Daten so gut wie kaum an die Öffentlichkeit oder an Dritte gelangen.

 
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