Differenzgeschäft

Das Differenzgeschäft findet vor allem im Wertpapierbereich, speziell dem Börsentermingeschäft, Anwendung und bezieht sich auf Geschäfte, die eigentlich eine Lieferung von Basiswerten zum Inhalt haben.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bei solchen Geschäften wird ein Vertrag (mündlich oder schriftlich) zwischen den beiden Parteien geschlossen, der besagt, dass man nur auf die Kursdifferenzen (Marge) zwischen dem vereinbarten und dem Börsen- oder Marktpreis spekuliert, ohne die zu Grunde liegenden Wertpapiere oder Waren wirklich zu liefern. Dabei wird festgelegt, dass der verlierende Teil an den gewinnenden Teil zahlen muss, d.h. der Anleger kann sowohl auf steigende Kurse setzen als auch auf fallende Kurse spekulieren.

Ein Differenzgeschäft ist also im Grunde gleichzusetzen mit einer Wette, bei der beide Partner auf ein eventuell eintretendes Ereignis Kapital setzen.

 
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