Dienstgeld

Das Dienstgeld ist eine besondere Abfindungsart im Wehrdienstbereich, welches an Stelle des Wehrsoldes bei Wehrübungen, die nicht länger als drei Tage dauern, so genannte Kurzwehrübungen, an den Soldaten gezahlt werden.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Wehrsoldgesetz (WSG). Demnach beträgt das Dienstgeld bei einer Wehrübung über zwei Tage am Samstag und Sonntag das Fünffache und bei anderen Übungen (z.B. bei Kombinationen wie Freitag/ Samstag/ Sonntag oder Samstag/Sonntag/Montag etc.) das Zweifache des Wehrsoldtagessatzes.

Ab dem 01. Januar 2008 gelten die folgenden Wehrsoldtagessätze:

9,41 € - Grenadier (Soldat)
10,18 € - Gefreiter
10,95 € - Obergefreiter
11,71 € - Hauptgefreiter
13,25 € - Stabsgefreiter, Oberstabsgefreiter, Unteroffizier, Stabsunteroffizier, Fahnenjunker
13,76 € - Feldwebel, Fähnrich, Oberfeldwebel
14,27 € - Hauptfeldwebel, Oberfähnrich, Stabsfeldwebel, Oberstabsfeldwebel, Leutnant
14,78 € - Oberleutnant
15,29 € - Hauptmann
15,80 € - Stabshauptmann, Major, Stabsarzt
16,32 € - Oberstleutnant, Oberstabsarzt, Oberfeldarzt
16,83 € - Oberst, Oberstarzt
19,85 € - General

 
  • WhatsApp