Devisenschuld-Bezahlung

Mit Devisenschuld-Bezahlung bzw. Fremdwährungsschuld-Bezahlung ist gemeint, dass eine auf fremde Währung lautende Verbindlichkeit (z.B. Darlehen etc.), die im Inland abzuzahlen ist, auch in inländischer Währung getilgt werden kann, sofern Nichts anderes vereinbart wurde.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Demnach ist bezüglich der Umrechnung Folgendes geregelt:

„Die Umrechnung erfolgt nach dem Kurswert, der zur Zeit der Zahlung für den Zahlungsort maßgebend ist.“

 
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