Als Devisenbehörde bezeichnet man in einer Devisenzwangswirtschaft jene Institution, die für die Verwahrung und Verwaltung der eingenommen Devisenbeträge durch den Staat zuständig ist.
Als Devisenbehörde bezeichnet man in einer Devisenzwangswirtschaft jene Institution, die für die Verwahrung und Verwaltung der eingenommen Devisenbeträge durch den Staat zuständig ist.