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Devisen-Zuteilungsbestätigung

Spricht man von einer Devisen-Zuteilungsbestätigung, so meint man damit in einem Staat mit Devisenzwangswirtschaft eine Zusage einer Devisenbehörde, eine beatragte Summe in ausländischer Währung zu erhalten.

Der Antragsteller (häufig Importeure) erhält also die benötigt Summe zu einem vereinbarten Zeitpunkt ausgezahlt, darf diese aber auch nur für den angegebenen Zweck verwenden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Geschäft devisenrechtlich vereinbar und möglich ist.

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