In der Regel wird im Zuge mit der Devisen-Vorleistung vereinbart, dass der Importeur die Ware sofort zum eigentlichen Endprodukt verarbeitet und zeitnah ins Ausland verkauft, die Devisenzahlung erhält und diese sofort an die Devisenbehörde abliefert.
Devisen-Vorleistung
Der Begriff „Devisen-Vorleistung“ meint eine Vorauszahlung ausländischer Zahlungsmittel durch eine Devisenbehörde, um den Import eines bestimmten Gutes (in der Regel wirtschaftlich sehr wichtig; vorrangig Rohstoffe) zu ermöglichen.
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