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Derivate-Informationspflicht

Die Derivate-Informationspflicht ist den allgemeine Informationspflichten im Wertpapierwesen gleichzusetzen und so gilt auch in diesem Bereich das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) mit seinen Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten.

Diese Regelung ist allerdings erst seit November 2007 in Kraft, da vorher eine spezielle Informationspflicht für Derivate im WpHG verankert war, die aber durch die Erweiterung der oben genannten Abschnitte des Gesetzes aufgehoben wurde, da man den Schutz der Anleger durch diese Regelungen vollständig gewährleistet.

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