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Depotunterschlagung

Unter einer Depotunterschlagung versteht man eine rechtswidrige Handlung mit einem zur Verwahrung anvertrauten Wertpapier bzw. Wertpapierbestand seitens des Verwahrers, Pfandgläubigers oder Kommissionärs.

Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Depotgesetz (DepotG). Demnach muss man mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe rechnen, wenn man

- über ein Wertpapier im Sinne des DepotG rechtswidrig verfügt oder
- den Sammelbestand von Wertpapieren im Sinne des DepotG bzw. den Anteil an einem Bestand rechtswidrig verringert bzw. darüber verfügt

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